ZIELE UND FORDERUNGEN

Das Netzwerk will die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Freiburg und den Gemeinden der Landkreise voranbringen. Ziel ist eine Bewusstseinsänderung, die Behinderung nicht mehr als individuell gegebenes Problem sieht. Vielmehr entsteht Behinderung erst durch die Interaktion mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die Betroffene an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern (vgl. Artikel 1 Satz 2 UN-BRK).

Aus diesem Grund soll ein inklusives Gemeinwesen entwickelt werden, dass die Menschen in ihrer Vielfalt akzeptiert und durch den Abbau von Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen ermöglicht. Dazu leistet das Netzwerk intensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Unterstützt wird das Ziel, zu einem grundsätzlichen Perspektivwechsel auf allen gesellschaftlichen Ebenen beizutragen, durch inhaltliche Arbeit in Arbeitsgruppen, die konkrete Konzepte und Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Lebensbereiche entwickeln. Dabei stehen für das Netzwerk nicht mehr segregierende Fürsorgekonzepte, sondern die uneingeschränkte Teilhabe im Mittelpunkt, getreu der seit vielen Jahren vorgetragenen Forderung der internationalen Behindertenbewegung:

„Nothing about us, without us“ / „Rien sur nous, sans nous“ /„Nichts über uns, ohne uns“.

 

Positionen im Bereich Schule

  • Eine quartiersnahe inklusive Beschulung wird gefordert. Die Kommune muss einen Plan entwickeln, um in allen Schulen inklusive Beschulung zu ermöglichen.
  • Schulen, die bereit sind Inklusion umzusetzen, sollen anderen Schulen beratend zur Seite stehen.
  • Bei Bedarf soll einem Kind eine Schulbegleitung zur Seite gestellt werden. Dies soll unabhängig von der Art der Behinderung gelten.
  • Fachkräfte sollen durch erfahrene Kollegien begleitet werden.
  • Unabhängig vom Staatlichen Schulamt/Regierungspräsidium sind Fortbildungen zum Umgang mit Inklusion für Erzieher_Innen und Lehrer_innen aller Schularten auch durch das regionale Bildungsbüro notwendig.
  • Für viele Kinder sind nach wie vor Sonderschulen notwendig, da sie auf kleine Klassen und reizarme Umgebung angewiesen sind (Wunsch- und Wahlrecht soll erhalten bleiben).
  • Schaffung einer niederschwelligen zentralen Ansprechstelle der Stadt („Wegweiser Inklusion“) zu Freizeit, Bildung und anderen Bereichen:
    Eine Aufgabe einer solchen Stelle kann die Erstellung einer differenzierten Aufstellung an Anlaufstellen mit Adressen und Kontaktdaten zur Veröffentlichung z.B. im Internet sein. Hier könnte das Netzwerk Inklusion zuarbeiten.
  • Vereinfachung der Finanzierung des sehr komplexen Hilfssystems (Dieses Anliegen geht zwar primär in Richtung der Sozialgesetzschreibung. Allerdings gibt es bereits Kommunen wie Pforzheim oder den Enzkreis, die eine solche Lösung unabhängig von der Sozialgesetzgebung bereits umgesetzt haben und hier als Vorbild dienen können.)
  • Die Stadt sollte sich dafür einsetzen, dass Schulleiter_innen die Möglichkeit bekommen, das Personal auszuwählen: Dadurch können sie gezielt Kolleg_innen an die Schule holen, die das Konzept der Inklusion mittragen. Die Umsetzung dieser Forderung muss auch mit dem staatlichen Schulamt und dem Regierungspräsidium besprochen werden. Außerdem sollte den Schulleitern ein finanzielles Budget („Inklusionsbudget“) zur Verfügung stehen.
  • Angemessene Betreuung der Kinder mit Behinderung nach dem Unterricht. Hierzu braucht es passende Unterstützung.
  • Strukturen schaffen, die Jugendliche nach dem Schulabschluss auf dem Weg zu einer Ausbildung begleiten. Bei jungen Menschen mit Handicap verzögert sich dieser Übergang häufig.