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Jun 2017
Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale beim gemeinnützigen Verein (Grundlagen)
Sofern Personen für einen gemeinnützigen Verein/ Körperschaft arbeiten und ein Honorar oder eine Vergütung erhalten kann ggf. die Übungsleiterpauschale (2.400 Euro) / Ehrenamtspauschale (720 Euro) gewährt werden. Diese Beträge sind beim Empfänger grundsätzlich einkommensteuerfrei.
- Wir werden z.B. folgenden Fragen nachgehen:
- Welcher Personenkreis kann die o.g. Pauschalen erhalten?
- Welche sonstigen Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Was muss der Verein beachten?
- Müssen diese Gelder beim Empfänger versteuert / erklärt werden?
- Kann der Empfänger auf die Auszahlung der Vergütung gegen eine Spendenbescheinigung verzichten (sog. Aufwandsspende)?
Referent: Peter Schultis, Sachbearbeiter beim Finanzamt Emmendingen
Termin: Mo., 26.06.2017, 18-19 Uhr
Ort: Freiwilligen- Agentur, Schwabentorring 2, Freiburg
Teilnahmegebühr: 5 Euro
Anmeldeschluss: 19.06.2017
Info: Freiwilligen-Agentur, Tel.: 0761/21687-36