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Weiterbildung: Übungsleiterpauschale / Ehren­amtspauschale beim gemeinnützigen Verein (Grundlagen)

26 Jun 2017

Übungsleiterpauschale / Ehren­amtspauschale beim gemeinnützigen Verein (Grundlagen)

Sofern Personen für einen gemeinnützigen Ver­ein/ Körperschaft arbeiten und ein Honorar oder eine Vergütung erhalten kann ggf. die Übungslei­terpauschale (2.400 Euro) / Ehrenamtspauschale (720 Euro) gewährt werden. Diese Beträge sind beim Empfänger grundsätzlich einkommensteu­erfrei.

  • Wir werden z.B. folgenden Fragen nachgehen:
  • Welcher Personenkreis kann die o.g. Pauschalen erhalten?
  • Welche sonstigen Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • Was muss der Verein beachten?
  • Müssen diese Gelder beim Empfänger versteu­ert / erklärt werden?
  • Kann der Empfänger auf die Auszahlung der Vergütung gegen eine Spendenbescheinigung verzichten (sog. Aufwandsspende)?

 

Referent: Peter Schultis, Sachbearbeiter beim Finanzamt Emmendingen

 

Termin: Mo., 26.06.2017, 18-19 Uhr

Ort: Freiwilligen- Agentur, Schwabentorring 2, Freiburg

Teilnahmegebühr: 5 Euro

Anmeldeschluss: 19.06.2017

Info: Freiwilligen-Agentur, Tel.: 0761/21687-36