Voraussetzungen für eine Förderung durch die Krankenkassen
Am Di., 27.2.2018, 19-21 Uhr
im Selbsthilfebüro Freiburg (Schwabentorring 2)
Nach §20 h SGBV sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen finanziell zu fördern. Es gibt zwei Förderstränge, einmal die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung), die inzwischen von einem Großteil der Selbsthilfegruppen in Anspruch genommen wird.
Darüber hinaus spielt die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung), ebenfalls für die Arbeit der Selbsthilfegruppen eine wichtige Rolle.
An diesem Abend wollen wir - soweit als möglich - alle Fragen rund um Projekte und deren Fördermöglicheiten durch die Krankenkassen klären. Egal, ob eine Gruppe schon eine konkrete Projektidee hat oder eine vage Vorstellung oder einfach nur wissen will, unter welchen Voraussetzungen ein Projekt umsetzbar ist. Alle Selbsthilfegruppenmitglieder sind eingeladen.
Eine Bitte an Menschen mit einer Hörbehinderung: Bitte melden Sie sich zwei Wochen vor der Veranstaltung an, damit eine*n Dolmetscher*in engagiert werden kann.
Referentinnen:
Michaela Friedl, Mitarbeiterin AOK Baden-Württemberg
Bernada Deufel, Selbsthilfebüro Freiburg
Info unter: Selbsthilfebüro Freiburg, Tel.: 0761 / 21687-35