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Präambel 

Die folgenden Forderungen, die sich auf Menschen mit  Behinderungen beziehen, sollen keine Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen schaffen. Vielmehr soll die vorhandene Vielfalt der Menschen wahrgenommen und berücksichtigt werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss für alle Menschen gewährleistet sein. Sensibilität muss dafür entwickelt werden, dass Personengruppen bei der Inklusion nicht vergessen werden (z.B. Menschen mit einer seelischen oder psychischen Behinderung, von Armut bedrohte Menschen etc.).

Auch im Zuge des geforderten Bürokratieabbaus, sollen Hilfen „aus einer Hand“ angestrebt werden, d.h. Zuständigkeiten sollen im Sinne der Betroffenen vereinheitlicht werden.

Zudem sollte Schulen, Kitas und Trägern von Freizeitangeboten ein Budget zur Umsetzung der Inklusion zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann auf spezifische Situationen und Bedarfe besser reagiert werden. Auf diese Weise wird das Interesse der Träger unterstützt, sich mit den Herausforderungen der Inklusion auseinanderzusetzen.

Wünschenswert ist ein ‚Inklusionsbudget‘ für jede Einrichtung, die Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf betreut, d.h. die Förderung soll sich nicht am Einzelfall orientieren (Beispiel: Münchener Förderformel). Andererseits muss es einen Indikator geben, anhand dessen man den Bedarf für das Budget feststellt.

Inklusion bedient Vielfalt. Zu dieser Vielfalt gehört, dass es ein großes, breitgefächertes Angebot gibt, über dass der Einzelne schnell die Übersicht verlieren kann. Hier braucht es eine zentrale Anlaufstelle, die Beteiligte an die entsprechenden Stellen verweist. So können Zuständigkeiten niederschwellig geklärt und Angebote vermittelt werden.

Eine Grundforderung für alle Bereiche berührt den Kern von Inklusion: Angebote sollen grundsätzlich für alle Menschen offen stehen. Dies kann erreicht werden durch eine Ergänzung der bereits bestehenden Freizeitangebote und des schulischen Bildungsangebotes. Die Angebote sollen die Verwirklichung von Inklusion fördern. Um den Paradigmenwechsel zu unterstützen kann die Stadt Förderrichtlinien entsprechend anpassen.

Um Inklusion zu verwirklichen braucht es die Vermittlung von Wissen über inklusive Konzepte und Strategien der Umsetzung. Macht sich eine Einrichtung, Schule etc. auf den Weg inklusiv zu werden, sollte sie durch eine externe Prozessbegleitung / Supervision begleitet werden. Dies sollte von der Kommune unterstützt werden. Die Zeit, die hierfür wie auch für Fortbildungen aufgebracht werden muss, soll als Arbeitszeit angerechnet werden.

Unabhängig von den einzelnen Forderungen sind generell angemessene Mitbestimmungselemente für die Partizipation der Betroffenen zu verankern (bessere Ergebnisse, Vermeidung von Fehlplanungen). Die Betroffenen sollen ermutigt und motiviert werden zu partizipieren und sich aktiv zu beteiligen.

Insgesamt wird eine stärkere Unterstützung durch das Land gefordert. Dies betrifft die Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen, Fortbildungen im Bereich Inklusion sowie Supervision und Prozessbegleitung.

Ggf. finden sich diese Anmerkungen in den einzelnen Bereichen wider, sie scheinen jedoch für die Realisierung von Inklusion von so zentraler Bedeutung zu sein, dass sie auch an dieser Stelle gesondert benannt werden.

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