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ZIELE UND FORDERUNGEN

Das Netzwerk will die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Freiburg und den Gemeinden der Landkreise voranbringen. Ziel ist eine Bewusstseinsänderung, die Behinderung nicht mehr als individuell gegebenes Problem sieht. Vielmehr entsteht Behinderung erst durch die Interaktion mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die Betroffene an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern (vgl. Artikel 1 Satz 2 UN-BRK).

Aus diesem Grund soll ein inklusives Gemeinwesen entwickelt werden, dass die Menschen in ihrer Vielfalt akzeptiert und durch den Abbau von Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen ermöglicht. Dazu leistet das Netzwerk intensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Unterstützt wird das Ziel, zu einem grundsätzlichen Perspektivwechsel auf allen gesellschaftlichen Ebenen beizutragen, durch inhaltliche Arbeit in Arbeitsgruppen, die konkrete Konzepte und Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Lebensbereiche entwickeln. Dabei stehen für das Netzwerk nicht mehr segregierende Fürsorgekonzepte, sondern die uneingeschränkte Teilhabe im Mittelpunkt, getreu der seit vielen Jahren vorgetragenen Forderung der internationalen Behindertenbewegung:

„Nothing about us, without us“ / „Rien sur nous, sans nous“ /„Nichts über uns, ohne uns“.

{LISTE ALS ACCORDEON}

Ziele und Forderungen

20 April 2023
  • Eine quartiersnahe inklusive Beschulung wird gefordert. Die Kommune muss einen Plan entwickeln, um in allen Schulen inklusive Beschulung zu ermöglichen.
  • Schulen, die bereit sind Inklusion umzusetzen, sollen anderen Schulen beratend zur Seite stehen.
  • Bei Bedarf soll einem Kind eine Schulbegleitung zur Seite gestellt werden. Dies soll unabhängig von der Art der Behinderung gelten.
  • Fachkräfte sollen durch erfahrene Kollegien begleitet
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20 April 2023

Sensibilisierung für Inklusion beginnt in der Kita. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Kitas als erste außerhäusliche Institution in Bezug auf die Entwicklung funktionierender Inklusion und Selbstverständlichkeit von Heterogenität sollte mehr ins Bewusstsein rücken.

Fort-/Weiterbildungen. Kitas in öffentlicher und privater Trägerschaft sollen Hilfestellung bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion erhalten. Dies kann durch Fortbildungen, z.B. zum Thema „Inklusive

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20 April 2023
  • Kooperation mit (Sonder-)Schulen, Organisation / Finanzierung von Fahrdiensten z.B.: Einrichtung macht inklusives Angebot Tierfütterung und Kochen am Feuer für SchülerInnen der Schule Günterstal im Rahmen des offenen Programms. Um den SchülerInnen die Teilnahme zu ermöglichen müsste ein Fahrdienst von Günterstal in innerstädtische Quartiere organisiert und finanziert werden (ermöglicht gemeinsame freie Zeit).
  • Etablierung inklusiver Einrichtungen der Kinder- und
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28 April 2023

Präambel 

Die folgenden Forderungen, die sich auf Menschen mit  Behinderungen beziehen, sollen keine Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen schaffen. Vielmehr soll die vorhandene Vielfalt der Menschen wahrgenommen und berücksichtigt werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss für alle Menschen gewährleistet sein. Sensibilität muss dafür entwickelt werden, dass Personengruppen bei der Inklusion nicht vergessen werden (z.B. Menschen mit

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